Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Beide Seiten der vorigen Revision Vorhergehende Überarbeitung Nächste Überarbeitung | Vorhergehende Überarbeitung Nächste ÜberarbeitungBeide Seiten der Revision | ||
account:regeln [2016/09/08 08:31] – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | account:regeln [2021/10/04 18:30] – Tröger, Peter, Prof. Dr. | ||
---|---|---|---|
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
+ | ====== Nutzungsbedingungen ====== | ||
+ | |||
+ | ===== Allgemeine Informationen zum Campus-Account für Studierende ===== | ||
+ | |||
+ | Im Rahmen des Studiums wird für jede/n an der Hochschule eingeschriebene/ | ||
+ | |||
+ | * Campus-Account (auch Login-Name bzw. Nutzerkennung bzw. HRZ-Account genannt) | ||
+ | * Passwort | ||
+ | |||
+ | Der Campus-Account bleibt für das gesamte Studium an der Hochschule bestehen und wird mit Ihrer Exmatrikulation zunächst deaktiviert und nach einem Monat inklusive aller Daten (auch E-Mails) endgültig gelöscht. | ||
+ | |||
+ | Ihren Account und das dazu gehörende Passwort haben Sie zu Ihrem ersten Fachsemester auf dem Postweg erhalten. Zusammen mit Ihrer Benutzerkennung erhalten Sie eine persönliche E-Mail-Adresse. Diese setzt sich zusammen aus Ihrem Campus-Account und der Domain @bht-berlin.de. Eine zusätzliche, | ||
+ | |||
+ | Von Semesterbeginn an können Sie den Account für das Lern-Management-System Moodle und das genannte E-Mail-Postfach nutzen. Zudem benötigen Sie die Benutzerkennung für Ihren Zugang zum WLAN der Hochschule. Der Benutzname im WLAN **Eduroam** | ||
+ | |||
+ | Beachten Sie: Für den Zugang zum Serviceportal (SV-Online2) der Onlinebelegung gelten andere Zugangsdaten. | ||
+ | |||
+ | Beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind, "das Ihnen unter Ihrer von der Hochschule zur Verfügung gestellte E-Mail-Adresse zugängliche Postfach regelmäßig (mindestens einmal die Woche) abzurufen" | ||
+ | |||
+ | Weitere Informationen und Möglichkeiten zur Verwaltung Ihrer Benutzerkennung erhalten Sie auf der Website des HRZ ([[http:// | ||
+ | |||
+ | Verpflichtungen des Nutzers \\ Die IT-Infrastruktur der Hochschule dient ausschließlich der Ausbildung an der Hochschule. Mit der Nutzung verpflichten Sie sich, diese nur in direktem Zusammenhang mit Ihrem Studium einzusetzen. Ferner verpflichten Sie sich, die Ihnen durch das HRZ zur Verfügung gestellte Software in keinem Fall zu kopieren. Ihre Benutzerkennung und das Passwort sind für Ihren persönlichen Gebrauch bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Sie haften für jeden Missbrauch, der nachweislich mit Ihrer Benutzerkennung erfolgt. Ihnen ist bekannt, dass eine Verletzung der vorstehenden Verpflichtungen zivilrechtlich verfolgt werden kann. | ||
+ | |||
+ | Für den Inhalt der Nutzer-Homepage ist die Hochschule nicht verantwortlich. Sie bietet dem Inhaber/der Inhaberin des Accounts als Service-Provider i.S.d. § 5 Abs. 2 Informations- und Kommunikationsdienst-Gesetz die Nutzung an, ohne den Inhalt des Accounts zu überprüfen und ggf. zu verhindern. Die Verantwortlichkeit für den Inhalt des Accounts und damit auch die Schadensersatzpflicht bei Verletzung von Urheberrechten und sonstigen Schutzrechten obliegt allein dem Nutzer/ der Nutzerin. | ||
+ | |||
+ | Datenschutz: | ||
+ | |||
+ | ===== Erläuterung zum Antrag ===== | ||
+ | |||
+ | * Studierende der Hochschule erhalten ihren persönlichen Campus-Account in der Regel automatisch mit den Immatrikulationsunterlagen. Ein Antrag ist hier nicht notwendig. Ein Studierendenaccount in der Form s98765 ist einer Matrikelnummer zugeordnet und bleibt für die Dauer des Studiums mit dieser Matrikelnummer erhalten. Nach der Exmatrikulation wird der Account zunächst deaktiviert und später einschließlich aller Nutzerdaten sowie des E-Mail-Kontos, | ||
+ | * Facility Management-Studierende von der HTW, Nebenhörer, | ||
+ | * Mitarbeiter der Hochschule und Personen, die in einem vertraglichen Verhältnis mit der Hochschule stehen, beantragen grundsätzlich persönlich im HRZ-Service-Büro einen persönlichen Campus-Account. | ||
+ | * Externe Personen können nur dann einen Campus-Account erhalten wenn ein Mitglied mit Leitungsfunktion den Bedarf auf dem Antrag mit Unterschrift bestätigt. | ||
+ | |||
+ | Grundsätzlich gilt: Ein Antrag auf einen Campus-Account muss persönlich unter Vorlage eines Lichtbildausweises im [[: | ||
+ | |||
+ | ===== Datenschutz ===== | ||
+ | |||
+ | Ihre Daten können nicht vollständig vor unbefugten Zugriffen geschützt werden. Deshalb ist es notwendig, dass Sie sich mit den zur Verfügung stehenden Mechanismen (z.B. Datei-/ | ||
+ | |||
+ | ===== Verpflichtung des Benutzers ===== | ||
+ | |||
+ | Die IT-Infrastruktur dürfen Sie nur nutzen, wenn Sie Mitglied der Hochschule sind. In Einzelfällen kann es Ausnahmen von dieser Regel geben, die explizit genehmigt werden müssen. Benutzen Sie keine IT-Systeme oder IT-Komponenten ohne ausdrückliche Erlaubnis. Versuchen Sie nicht, auf Informationen zuzugreifen, | ||
+ | |||
+ | ===== Homepages persönlicher Accounts ===== | ||
+ | |||
+ | Für den Inhalt einer Homepage eines persönlichen Accounts ist die Hochschule nicht verantwortlich. Sie bietet dem Inhaber des Accounts als Service-Provider i. S. d. § 5 Abs. 2 Informations- und Kommunikationsdienst-Gesetz die Nutzung an, ohne den Inhalt des Accounts zu überprüfen und ggf. zu verhindern. Die Verantwortung für den Inhalt des Accounts und damit auch die Schadenersatzpflicht bei Verletzung von Urheberrechten und sonstigen Schutzrechten obliegt allein dem Nutzer. | ||
+ | |||